AGBs und DSGVO

AGB der Hundepension Pfotenfreunde

§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension "Pfotenfreunde" im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

§2 Vertragspartner/-abschluss
(1) Vertragspartner sind die Hundepension "Pfotenfreunde" und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension "Pfotenfreunde" gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern "Pfotenfreunde" eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(2) Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Inhaber der Pension „Pfotenfreunde“ weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind. Jeder  Hundehalter, der seinen Hund in die Pension „Pfotenfreunde“ gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pension „Pfotenfreunde“ Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der Pension „Pfotenfreunde“ einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

§3 Leistungen
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Pension „Pfotenfreunde“ eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
(2) Die Hundepension "Pfotenfreunde" ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension "Pfotenfreunde" zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension "Pfotenfreunde" an Dritte.
(4) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(5) Die Preise können von der Hundepension "Pfotenfreunde" ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen der Hundepension "Pfotenfreunde" oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension "Pfotenfreunde" dem zustimmt.

§4 Freilauf
(1) Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension "Pfotenfreunde" dem in die Hundepension "Pfotenfreunde" gegebenen Hund ausreichend Freilauf auf dem umzäunten "Pfotenfreunde" Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Wenn nicht ausdrücklich anders besprochen, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt. Dem Hundehalter ist bewusst, dass sein Hund im Freilauf zeitweise unbeaufsichtigt ist, er ist damit einverstanden. 

§5 Impfung, Krankheiten und Tod
(1) Die Hundepension „Pfotenfreunde“ übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension „Pfotenfreunde“ ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(2) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension „Pfotenfreunde“, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen.  Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension „Pfotenfreunde“  berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension „Pfotenfreunde“ übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension „Pfotenfreunde“ außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und eine entsprechend der Wirkungsdauer des Präparates aktuelle, medizinische Zecken-/ Flohprophylaxe aufweist, sowie in den letzten 12 Wochen gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension „Pfotenfreunde“ übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension „Pfotenfreunde“ übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion, Dienstausfall und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension „Pfotenfreunde“  keine Haftung übernommen werden.
(5) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden.  Auf Wunsch, wird die Hundepension „Pfotenfreunde“ einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

§6 Läufige Hündinnen
(1) Die Hundepension "Pfotenfreunde" nimmt keine läufigen Hündinnen auf. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension "Pfotenfreunde" verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

§7 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist. Er haftet für die durch seinen Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden und muss diese unmittelbar bei der Pension begleichen. Der Hundehalter muss selber überprüfen, ob seine Haftpflichtversicherung bei Fremdbetreuung greift und sich die entstandene Schadenssumme ggf. selber bei der Versicherung zurückholen. Die Pension ist nicht verpflichtet, sich selber mit der Versicherung auseinander zu setzen und auf eine Zahlung dieser zu warten. 
(2) Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension "Pfotenfreunde" erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Dieses bezieht sich ausdrücklich auch auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Die Hundepension übernimmt keine Haftung für Verletzungen und dadurch entstehende Behandlungskosten des Hundes, es sei denn diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Hundepension "Pfotenfreunde".  Der Hundehalter haftet für die durch seinen Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Kann nicht sicher ausgemacht werden, welcher Hund für die Verletzungen des zu betreuenden Hundes verantwortlich ist, muss der Halter des verletzten Hundes die Kosten der Verletzungsfolgen selber tragen. Es kann kein Anspruch gegenüber der Hundepension gestellt werden. Der Halter ist sich dessen bewusst und erklärt sich hiermit einverstanden. 
(3) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension "Pfotenfreunde" keine Haftung.

§8 Vorzeitige Abholung
(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension "Pfotenfreunde" jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension "Pfotenfreunde" unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension "Pfotenfreunde" Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

§9 Nichtabholung/Tierheim
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund vor Feierabend abzuholen. Bei Nichtabholung des Hundes wird dieser nach 10 Tagen in ein Tierheim das die Hundepension aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag zur Betreuung automatisch um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz von 50€ zu entrichten. Die Hundepension "Pfotenfreunde" behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist oder eine Betreuung über Nacht und am Wochenende nicht gewährleistet werden kann. 

§10 Bring- und Abholzeiten
(1) Hunde können zu folgenden Zeiten, ausschließlich nach Terminabsprache gebracht und abgeholt werden:
Montags bis Donnerstags:
07:30 Uhr bis 09:00 Uhr
16:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Freitags: 
07:30 Uhr bis 09:00 Uhr
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht. Samstags, sonntags und feiertags ist die Tagespension geschlossen. 
(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension "Pfotenfreunde" vor den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 07:30 Uhr am Folgewerktag möglich. Die Kosten der Notpension von 50€ pro Nacht sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.

§11 Pensionspreise
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den Aufenthalt des Hundes/der Hunde entsprechend den aktuellen Preisen in Euro zu bezahlen.
(2) Der Preis für die gebuchte Pensionsdauer wird bei Abgabe des Hundes in die Pension bar entrichtet. Die Hundepension "Pfotenfreunde" behält sich das Recht vor, den Hund nicht in Pension aufzunehmen, solange die gebuchten Leistungen nicht bezahlt sind. 
(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Tierarztbesuche etc. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension "Pfotenfreunde" das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.

§12 Reservierung/Stornierung
(1) Die Reservierung eines Platzes ist mit Anmeldung des Hundes verbindlich. Bei einer Stornierung hat der Kunde folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung "Pfotenfreunde" mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
b) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung "Pfotenfreunde" später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht bzw. der Hund ohne Abmeldung nicht erscheint. 

§13 Betriebsgelände:
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundepension "Pfotenfreunde" grundsätzlich  an kurzer Leine zu führen.  Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Hund auf dem Parkplatz keinen Kot absetzt und nicht uriniert. Sollte dieses doch geschehen, verpflichtet sich der Kunde zum umgehenden Entfernen der Hinterlassenschaften des Hundes. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände, einschließlich der Innenräume und Freiflächen, ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§14 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Hundepension "Pfotenfreunde" behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

§15 Ablehnungsrecht
Die Hundepension "Pfotenfreunde" hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

§16 Vertragsrücktritt durch die Hundepension 
Die Hundepension "Pfotenfreunde" behält sich offen, vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Betreuung des Hundes aufgrund von plötzlich auftretender Krankheit, Verletzungen, Unfällen oder anderen nicht vorhersehbaren und von ihr zu vertretenden Gründen nicht gewährleistet werden kann oder abgebrochen werden muss. Die Hundepension "Pfotenfreunde" verpflichtet sich, den Hundehalter so bald wie möglich darüber zu informieren. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Leistung oder Schadensersatz gegenüber der Hundepension.

§17 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension "Pfotenfreunde" und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.



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